Rechtsprechung
   LSG Bayern, 28.08.2009 - L 10 AL 88/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,22641
LSG Bayern, 28.08.2009 - L 10 AL 88/07 (https://dejure.org/2009,22641)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.08.2009 - L 10 AL 88/07 (https://dejure.org/2009,22641)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. August 2009 - L 10 AL 88/07 (https://dejure.org/2009,22641)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,22641) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Arbeitslosengeldanspruch - Grenzgänger - polnischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Polen - keine besondere Anbindung an den deutschen Arbeitsmarkt - kein atypischer Grenzgänger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines polnischen Grenzgängers mit Wohnsitz in Polen auf Bewilligung von Arbeitslosengeld nach deutschem Recht; Annahme eines atypischen Grenzgängers bei nicht zur erwartenden Vermittlungshemmnissen im Wohnsitzstaat aufgrund der Staatszugehörigkeit, fehlender ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Grenzgängers mit polnischer Staatsangehörigkeit und Wohnsitz in Polen auf Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 01.10.1992 - C-201/91

    Grisvard und Kreitz / Assedic

    Auszug aus LSG Bayern, 28.08.2009 - L 10 AL 88/07
    Zum Anderen ist - nach der Rechtsprechung des EuGH - Art. 68 Abs. 1 VO (EWG) 1408/71, dahin auszulegen, dass im Falle eines Grenzgängers iS von Art. 1 Buchst b VO (EWG) 1408/71 der vollarbeitslos ist, der zuständige Träger des Wohnsitzmitgliedstaats, nach dessen Rechtsvorschriften der Berechnung der Leistungen die Höhe des früheren Entgelts zugrunde zu legen ist, diese Leistungen unter Berücksichtigung des Entgelts zu berechnen hat, das der Arbeitnehmer während der letzten Beschäftigung in dem Mitgliedstaat erhalten hat, in dem er unmittelbar vor Eintritt der Arbeitslosigkeit beschäftigt war (vgl. EuGH, Urteil vom 28.02.1980 - Az. C - 67/79 in SozR 3 - 6050 Art. 68 Nr. 1).
  • BVerfG, 30.12.1999 - 1 BvR 809/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer "Grenzgängerin" gegen Versagung von

    Auszug aus LSG Bayern, 28.08.2009 - L 10 AL 88/07
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Arbeitslosengeldanspruch für im grenznahen Ausland lebende Arbeitnehmer (BVerfG, Beschluss vom 30.12.1999 - 1 BvR 809/95) ist keine gegenüber der VO (EWG) 1408/71 günstigere Regelung, die deren Anwendung ausschließen würde.
  • EuGH, 13.03.1997 - C-131/95

    Huijbrechts / Commissie voor de behandeling van administratieve geschillen

    Auszug aus LSG Bayern, 28.08.2009 - L 10 AL 88/07
    25 Aus Art. 71 Abs. 1 lit. a) ii) VO (EWG) 1408/71 ergibt sich daher, dass ein vollarbeitsloser Grenzgänger keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung im Staat seiner letzten Beschäftigung hat, selbst wenn er dort Beiträge gezahlt hat, sondern dass er verpflichtet ist, sich dem System der sozialen Sicherheit in seinem Wohnstaat anzuschließen und in der Zeit, in der er dort wohnt, die Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats in Anspruch zu nehmen (vgl. Urteil des EuGH vom 13.03.1995 Rn. 23 - Az. C -131/95 (Rechtssache Huijbrechts).
  • LSG Bayern, 22.12.2011 - L 10 AL 340/11

    Zu den Voraussetzungen des Arbeitslosengeldanspruches in Deutschland im Falle

    Es wird jedoch - neben einer besonderen Anbindung an den deutschen Arbeitsmarkt (vgl. hierzu auch Urteil des Senats vom 28.08.09 - L 10 AL 88/07 (Rn. 29) - Juris) - von den Anforderungen der nationalen Rechtsvorschriften, die an einen Bezug von Leistungen bei Arbeitslosigkeit gestellt werden, abhängen, ob diese auch von einem Wohnsitz außerhalb des zuständigen Mitgliedstaates der letzten Erwerbstätigkeit erfüllt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 07.10.2009 - B 11 AL 25/08 R (Rn.11) -BSGE 104, 280ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht